Fakultativprotokoll III

Kinderschutz Schweiz setzt sich für die Ratifikation des dritten Fakultativprotokolls durch die Schweiz ein, da dieses ein wichtiger Bestandteil zur Stärkung der Umsetzung der UNO-Kinderrechtskonvention ist.
Mittwoch, 1. Juli 2015

Die Fakultativprotokolle zur UNO-Kinderrechtskonvention (UNO-KRK) sind eine zentrale Ergänzung der von der Schweiz im Jahre 1997 ratifizierten Kinderrechtskonvention. Das dritte Fakultativprotokoll zur UNO-KRK betreffend ein Mitteilungsverfahren ergänzt die Verfahren zur Überprüfung der Umsetzung und Einhaltung der Kinderrechtskonvention und der ersten beiden Fakultativprotokolle. Das dritte Fakultativprotokoll ermöglicht im Einzelfall die Überprüfung der Einhaltung der Kinderrechte durch den UN-Kinderrechtsauschuss. Kinderschutz Schweiz setzt sich für die Ratifikation des dritten Fakultativprotokolls durch die Schweiz ein, da dieses ein wichtiger Bestandteil zur Stärkung der Umsetzung der UNO-KRK ist.

So engagiert sich Kinderschutz Schweiz

Kinderschutz Schweiz benennt bestehende Lücken im Bereich der Kinderrechte und verfasst, gemeinsam mit anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren im Rahmen des UNO-Staatenberichtsverfahrens, den NGO-Bericht über den Stand der Umsetzung der UNO-KRK in der Schweiz.

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