Kinder haben ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Heute ist «No Hitting Day».

Körperstrafen sind in der Schweiz nach wie vor keine Seltenheit.
Dienstag, 30. April 2019
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Rund die Hälfte aller Eltern wendet Körperstrafen an, wenn auch nicht «im Rahmen einer überlegten, absichtsvollen Erziehungshaltung», wie es in der Studie heisst. Vielmehr sind Eltern in bestimmten Situationen überfordert und wissen sich oft nicht anders zu helfen als durch Gewaltanwendung. Noch häufiger als Schläge auf den Hintern oder kalt abduschen – was etwa jedes zwanzigste Kind erleben muss – sind Formen psychischer Gewalt. Mehr als zwei Drittel aller Erziehungsberechtigten wenden «zumindest in seltenen Fällen psychische Gewalt an». Das Spektrum reicht von Drohung und Ängstigung über Liebesentzug bis hin zu Beschimpfung. Ungefähr jedem achten Kind wird gedroht, es weg zu geben.

Um Eltern auf ihr eigenes Verhalten zu sensibilisieren und Kinder vor psychischer und physischer Gewalt zu schützen, lancierte Kinderschutz Schweiz im Oktober 2018 die schweizweite, mehrjährige Sensibilisierungskampagne «Starke Ideen – Es gibt immer eine Alternative zur Gewalt».

Erziehung ist Privatsache. Gewalt gegen Kinder nicht.


Mit Information und Sensibilisierung allein ist es nicht getan. Gefordert ist auch die Politik. Zu oft und zu lange schon scheitern Vorstösse im Parlament, ein Recht auf gewaltfreie Erziehung im Gesetz zu verankern. Dies, obschon der UNO-Ausschuss für die Rechte des Kindes die Schweiz bereits mehrfach wegen ungenügender Umsetzung der von der Schweiz 1997 ratifizierten Kinderrechtskonvention gerügt hat. Die Schweiz hat bislang auf die explizite Verankerung eines Verbots von Körperstrafen verzichtet. Dem oft gehörten Argument, die Verankerung eines Rechts auf gewaltfreie Erziehung sei ein Eingriff in die Familie, hält Kinderschutz Schweiz entgegen: Erziehung ist Privatsache. Gewalt gegen Kinder nicht.

Kinderschutz Schweiz fordert die Bundesparlamentarierinnen und Bundesparlamentarier auf, sich hinter den hängigen Vorstoss «Verankerung eines Verbots von Körperstrafen und anderen erniedrigenden Handlungen gegenüber Kindern im Zivilgesetzbuch» (Nr. 18.3603) zu stellen und den Kindern den bestmöglichen Schutz durch das Gesetzt nicht länger vorzuenthalten. Der Vorstoss deckt den eigentlichen Handlungsbedarf ab und schafft Klarheit zu Hause, in der Schule und überall dort, wo Kinder betreut werden.

Yvonne Feri, Stiftungsratspräsidentin von Kinderschutz Schweiz: «Die Verankerung der gewaltfreien Erziehung im Zivilgesetzbuch ist ein wichtiges Signal an alle Eltern, alle Erziehungsberechtigten und an uns selbst als Gesellschaft, dass wir dieses Recht der Kinder anerkennen und es schützen wollen. Nichts weniger haben Kinder verdient».

Mehr Informationen zum «No Hitting Day» sowie Statements nationaler Politikerinnen und Politiker zum Thema unter www.kinderschutz.ch

Medienanfragen

Tamara Parham
Bereichsleiterin Kommunikation
Telefon +41 31 384 29 19
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